Märkischer Modellflug Club e.V.
Hegermühlenstraße 47, 15344 Strausberg
Flugplatzordnung
Der Modellflugbetrieb auf dem Modellflugplatz des Märkischen Modellflug Club e.V. darf ausschließlich von ordentlichen Mitgliedern sowie Gastflugjahresmitgliedern des Märkischen Modellflug Club e.V. und von Gastflugpiloten, sofern sie eine Tagesmitgliedschaft erworben haben, durchgeführt werden. Unbefugtes Betreten und Benutzen des Modellfluggeländes ist verboten. Das Benutzen des Modellfluggeländes durch Tagesgastflugmitglieder sowie Gastpiloten ist nur in Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes erlaubt. Der Tagesbeitrag in Höhe von 5,00 Euro ist an ein Vereinsmitglied zu entrichten und der Versicherungsnachweis ist vor Beginn des Flugbetriebes vorzulegen.
Der Flugbetrieb unterliegt den Bestimmungen des Erlaubnisbescheides der Gemeinsamen
Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg.
1. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass Ordnung und Sicherheit gewährleistet sind und insbesondere Personen und Sachwerte nicht gefährdet werden.
2. Jeder Modellflieger hat sich bei Ankunft beim Flugleiter zur Eintragung im Flugbuch zu melden.
3. Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den geltenden Vorschriften der Bundesnetzagentur entsprechen. Bei Anzeichen von Funkstörungen ist der Flugbetrieb unverzüglich so lange einzustellen, bis die Störquelle eindeutig ermittelt und ausgeschaltet wurde. Insbesondere mit dem benachbarten Modellfliegern südlich des Vereinsgeländes. Die Kanalbelegung ist im Flugbuch zu dokumentieren.
4. Sender dürfen erst nach Frequenzabsprache und sicherer Kanalfreiheit eingeschaltet werden.
Als Sender dürfen nur 2,4Ghz Systeme verwendet werden
5. Jeder Modellflieger hat den Versicherungsnachweis (Haftpflicht, z.B. DMFV-Ausweis) mitzuführen und auf Verlangen dem Flugleiter vorzulegen.
6. Während des Flugbetriebes müssen die Start- und Landeflächen frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein. Zuschauer und Personen sowie Fahrzeuge haben sich ausschließlich im Vorbereitungsbereich des Modellfluggeländes parallel zur Kirschallee aufzuhalten. Landungen sind mit dem Ruf „LANDUNG“ anzukündigen. NOTLANDUNGEN haben immer Vorrang.
7. Abstellfläche für PKW ist ausschließlich der Vorbereitungsbereich parallel zur Kirschallee. Das Befahren der Rollwege und der Start- und Landebahn ist verboten.
8. Hunde müssen an der Leine gehalten werden und dürfen sich ausschließlich im Vorbereitungsraum aufhalten.
9. Der Sicherheitsbereich zwischen Vorbereitungsfläche und Start- und Landebahn darf weder befahren, noch betreten werden.
10. Das Starten der Motoren von Flugmodellen ist im Bereich der Vorbereitungsfläche, der Parkfläche parallel zur Kirschallee sowie den Rollwegen verboten. Dies ist lediglich auf der Start- und Landebahn zulässig.
11. Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen außerhalb des Aufstiegsgeländes (z.B. Spaziergänger, Feldarbeiter) muss stets ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Hierbei sind auch das Gewicht und das Betriebsverhalten der Modelle (Geschwindigkeit, Steuerungsfähigkeit etc.) zu berücksichtigen. Das Anfliegen sowie das Überfliegen von Personen und Tieren ist nicht zulässig. Soweit sich auf den Feldern innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes Personen aufhalten, dürfen diese Felder nicht überflogen werden.
12. Die Modelle dürfen nur innerhalb des im Erlaubnisbescheid festgelegten Flugraums geflogen werden. Dieser ist wie folgt definiert:
Flugsektor: Flugplatzbezugspunkt (Mitte Start- und Landebahn)
in nördliche Richtung: 300m
in westliche Richtung: 300m
in östliche Richtung: 300m
maximal zulässige Flughöhe: 300 m (ca. 980 Fuß) über Grund
Das Überfliegen in südlicher Richtung ab Begrenzung der Start- und Landebahn ist verboten.
Wege innerhalb des Flugraumes dürfen nicht unter 25 m über Grund überflogen werden. Dies gilt nicht für Start- und Landevorgänge.
13. Aufstiegszeiten sind wie folgt
Täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang Bei Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren
werktags 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Sonn- und feiertags 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr
14. Bei Flugbetrieb von Modellen über 5 kg und mehr als 3 Modellen gleichzeitig ist ein Flugleiter einzusetzen. Der Flugleiter überwacht den Flugbetrieb. Seinen Anweisungen ist Folge zu Leisten. Bei Flugbetrieb ohne Flugleiter sind die erforderlichen Modellflugbucheintragungen des Steuerers selbst vorzunehmen.
Bei Flugbetrieb von mehreren Piloten gleichzeitig haben diese sich in akustischer Reichweite aufzustellen um den Flugbetrieb entsprechend koordinieren zu können.
15. Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Ersthelfer Ausbildung) teilgenommen hat
16. Es dürfen nicht mehr als 4 Flugmodelle mit Kolbenmotor oder 2 Flugmodelle mit Turbinenantrieb gleichzeitig betrieben werden. Das zulässige maximale Abfluggewicht beträgt 25 kg.
Emissionshöchstpegel bei Betrieb von Flugmodellen mit Kolbenmotor:
Bei Flug mit 1 Modell 80 dB(A)
Bei Flug mit 2 Modellen gleichzeitig 77 dB(A) je Modell Bei Flug mit 3 Modellen gleichzeitig 75 dB(A) je Modell Bei Flug mit 4 Modellen gleichzeitig 74 dB(A) je Modell
Emissionshöchstpegel bei Betrieb von Flugmodellen mit Turbinenantrieb:
Bei Flug mit 1 Modell 90 dB(A) je Modell bei Flug mit 2 Modellen gleichzeitig 87 dB(A) je Modell
17. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren (Kolbenmotor) und Turbinen müssen einen entsprechenden gültigen Lärmpass aufweisen.
18. Turbinen dürfen nur in Verbindung mit einer elektronischen Kontrolleinheit (ECU) betrieben werden.
19. Vor Inbetriebsetzung der Turbine muss ein geeigneter Feuerlöscher (z.B. CO 2 Löscher) in unmittelbarer Reichweite zur Verfügung stehen.
20. Die Turbine ist mit dem Lufteinlauf gegen den Wind zu richten.
21. Während der Inbetriebsetzung und des Betriebes von Turbinen dürfen sich keine Personen im Einwirkungsbereich des Abgasstrahls aufhalten und dürfen sich keine losen Gegenstände in unmittelbarer Nähe des Triebwerkeinlaufs befinden.
22. Findet für den Startvorgang der Turbine Flüssiggas Verwendung, so gilt während der Inbetriebsetzung der Turbine im nahen Umkreis um das Modell Rauchverbot.
23. Flugmodelle mit einem Gewicht von 5 kg und mehr müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.
24. Die Flugmodelle müssen während der gesamten Flugdauer ständig vom Steuerer beobachtet werden können. Sie haben, sofern sie steuerbar sind, anderen Luftfahrzeugen stets auszuweichen.
25. Modellabstürze sind im Flugbericht einzutragen und das Modell zu bergen. Müssen für die Bergung von Modellen bestellte Felder betreten werden, ist dies im Flugbuch zu vermerken und der Vorstand unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dieser wird mit dem betroffenen Landwirt die entsprechenden Modalitäten klären.
26. Für alle Personen, die aktiv am Flugbetrieb teilnehmen, gilt ein absolutes Alkoholverbot.
27. Mit der Natur ist schonend umzugehen. Das Gelände muss in einem sauberen Zustand verlassen werden.
28. An Tagen, wo Drück- oder Treibjagden im Bereich des Aufstiegsgeländes durchgeführt werden, ist der
Flugbetrieb untersagt.
29. Bei Personenschäden sind Sofortmaßnahmen am Unfallort zu ergreifen. Hierfür steht der Erste Hilfe Kasten in jedem KFZ zur Verfügung. Bei Alarmierung der Unfallrettung wird der Modellflugplatz Werder bei Rehfelde, Kirschallee benannt.
Rettungsleitstelle 112
Krankenhaus Strausberg 03342 / 52-0
Vereinsvorsitzender: Mario Lukat
stellv. Vereinsvorsitzender Oliver Streidt
Polizeiinspektion Strausberg 03341 / 330-0
Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg 03342 / 4266-4001
Jeder, der am Flugbetrieb teilnimmt, erkennt die mit dieser Flugordnung getroffenen Regelungen an.
Strausberg 1.04.2024 gez. Der Vorstand
Märkischer Modellflug Club e.V.
Hegermühlenstraße 47, 15344 Strausberg
Aufnahmeantrag in den Märkischen Modellflug Club e.V.
Bitte leserlich ausfüllen!
Hiermit beantrage ich,
Vorname, Name:
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Anschrift(Straße):
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Anschrift(PLZ):
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Anschrift(Ort):
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Telefon(Festnetz):
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Telefon(Handy):
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E-Mail:
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Geburtstag:
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die Aufnahme in den Märkischen Modellflug Club e.V. – laut aktueller Satzung!
Der Inhalt der Vereinssatzung, der Beitragssatzung sowie der Flugplatzordnung ist mir bekannt. Ich erkenne diese mit meiner Unterschrift an.
Die Annahme oder Ablehnung des Aufnahmeantrages erfolgt gemäß Satzung durch den Vorstand und wird dem Antragsteller innerhalb 14 Tagen nach Eingang des Aufnahmeantrages schriftlich mitgeteilt.
Die Beitragsgebühren gemäß der Beitragssatzung werden innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand fällig und sind auf das angegebene Vereinskonto zu zahlen.
Ich bestätige den Abschluss einer gültigen Modellflug-Haftpflichtversicherung bei:
Versicherungsname:....................................................
Policennummer:........................................................
Anschrift Versicherung:................................................
oder:
Ich wünsche, eine Versicherung über dem Märkischen Modelflug Club e.V. beim DMFV:
Versicherungsbeginn:..................................................
Die Kosten entsprechen den üblichen DMFV-Beträgen gemäß DMFV-Satzung.
Die Kosten für die Versicherung beim DMFV über den Märkischen Modellflug Club e.V. ist im Voraus auf das Vereinskonto zu entrichten. Eine Versicherung durch den Märkischen Modellflug Club e.V. erfolgt erst nach Zahlungseingang.
Ein gültiger Versicherungsnachweis muss dem Vorstand vor Benutzung des Vereinsgeländes vorliegen. Ohne Versicherungsnachweis besteht Flugverbot.
Hinweise:
1. Beitrag
Der Jahresbeitrag ist entsprechend der Beitragssatzung zu Entrichten. Sollte die Zahlung des Mitgliedsbeitrags nicht fristgerecht erfolgen und keine Bestätigung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand vorliegen, besteht Flugverbot auf dem Vereinsgelände.
Die Kosten für die Versicherung ist nicht im Beitrag enthalten und muss separat abgeschlossen werden.
2. Zahlungsweise & Mahnkosten
Beiträge sind möglichst bargeldlos auf das Vereinskonto des Märkischen Modellflug Club e.V. einzuzahlen. Wer Beiträge nicht pünktlich überweist / bezahlt, wird mit einem Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz belastet. Für die erste Erinnerung werden 2,50 EUR und für jede weitere Mahnung 5,00 EUR berechnet. Die Kosten eines dann beauftragten Inkasso Unternehmens sind ebenfalls durch den Schuldner zu tragen. Sonder-Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen!
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(Ort, Datum) (Unterschrift Antragsteller)
Antragsbestätigung: angenommen □, abgelehnt □
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(Ort, Datum)
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(Vorsitzender: Mario Lukat)
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(stellv. Vorsitztender: Oliver Streidt)
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Aufnahmeantrag drucken Aufnahmeantrag Download